Gewerbeverein Schönheide e.V.

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Inhaltsverzeichnis
(Update 21.04.2021 /ml)

Querverweis: Informationen für Vereine hier

 

Für eilige Leser: (Die Beiträge sind weiter unten zum Ausklappen zu finden)

  1. Aktuelles – Update 21.04.2021 mit Direktlink
    1. 14.04.21; keine systematischen Kontrollen mehr an der tschechischen Grenze.
      Es gelten jedoch folgende Regeln verbindlich … lesen
    2. 01.04.2021; Überbrückungshilfe III: Deutliche Verbesserungen und neuer Eigenkapitalzuschuss für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen
      https://www.bmwi.de/Pressemitteilungen/2021/überbrückungshilfe-3
    3. 24.03.2021, Corona-Teststellen im Erzgebirgskreis
      https://www.erzgebirgskreis.de/corona-teststellen
      Wo werden Tests durchgeführt?
      LISTE der Corona-Teststellen im Erzgebirgskreis (pdf)
    4. 19.03.2021; Hinweise für Reisende und Reiserückkehrer aus dem Ausland
      https://www.coronavirus.sachsen.de/info-fuer-einreisende-nach-sachsen
      INFOblatt Grenzpendler und Grenzgängerinnen (pdf)
    5. 17.03.2021, CZ-Beschäftigten können ohne Quarantänepflicht nach Sachsen einreisen, die für die Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe unabdingbar sind
      https://www.chemnitz.ihk24.de/informationen-fuer-unternehmen-CZ
      Eine amtliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes im Erzgebirgskreis ist erforderlich, die auf Verlangen beim Grenzübertritt vorzuweisen ist
      Info:  https://www.erzgebirgskreis.de/de/aktuelles/coronavirus
      Formular:  https://mitdenken.sachsen.de/-xPtjf7nf
    6. 16.03.2021, Landrat Frank Vogel – Appell an die regionalen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu Ihrer besonderen Verantwortung im aktuellen Pandemiegeschehen ==> hier
    7. 16.02.2021, Neustarthilfe für Solo-Selbstständige
      – ab sofort können Anträge gestellt werden

      https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/neustarthilfe-startet
    8. 10.02.2021, Antragstellung für Überbrückungshilfe III ist gestartet
      https://www.bmwi.de/antragstellung-fuer-ueberbrueckungshilfe-lll-ist-gestartet
    9. 05.02.2021, Bund kündigt Verbesserungen bei November- und Dezemberhilfe an
      https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/246683
    10. 28.01.2021, Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021 beschlossen
      https://www.chemnitz.ihk24.de/recht-und-steuern/verlaengerung-aussetzung
    11. News-Archiv 2020 weiter unten zum Ausklappen
  2. Infos der IHK, SAB, WiFö ERZ usw – Update 21.04.2021
    • ii.Belegschaft / Kurzarbeit
    • iii.Liquidität / Steuerliche Maßnahmen / Beitragsentlastungen
    • iv.Info-Portale „Corona“ der Kammern, Verbände, des Freistaates Sachsen und des Bundes
  3. Schutzschild – Update 20.03.2020 22 Uhr inkl. Maßnahmen ab 23.03. (Landtag Sachsen & Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit) inkl. Pressemitteilung
  4. Corona-Infos für den Alltag
    • Was du zum Virus und den Umgang damit wissen musst (von Masterplan.com)
    • Fakten zum neuartigen Coronavirus
    • Live-Stream aus vertrauenwürdigen Quellen auf Twitter
    • Zahlen zu Corona
      • Robert-Koch-Institut
      • John Hopkins Universität
    • Homeoffice für Anfänger und Fortgeschrittene
  5. Vorlagen (rechte Spalte)
    • Bestätigung für Mitarbeiter
    • Antrag für das Finanzamt
  6. Interne Maßnahme prüfen – schon dran gedacht? (rechte Spalte)
    • Kommunikation mit den Kunden
    • Werbung anpassen
    • Tools für Online-Meeting und PC-Hilfe
  7. Soforthilfen in Sachsen (rechte Spalte)

weiterführende Informationen auch auf www.coronavirus.sachsen.de 

Viele Grüße und bleibt gesund!

Marcel Lenk
Vorstandsvorsitzender Gewerbeverein Schönheide e.V.

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Corona Informationen

Die verfügbaren Informationen der WFE zu Corona können Sie hier gleich in einer pdf-Datei abrufen.

Corona Aktuell 07.05.2020 von der WFE (pdf 455.5 kB)
Lockerungen bestehender Corona Beschränkungen finden Sie unter: 
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-6650 

 

Corona Hilfe

Übersicht der Fördermaßnahmen für Unternehmen und Selbstständige in Sachsen.

Übersicht (pdf 731.1 kB)

 

Gastro-Hilfen Re-Start

Übersicht für die Gastro.
Wiedereröffnung nach Corona-Beschränkungen – Hinweise für das Gastgewerbe:
https://www.chemnitz.ihk24.de/servicemarken/uebungskanaele/gb-service/wiedereroeffnung-4793158

und auch Link hier (Bitburger Gruppe)

.

[/vc_column_text][vc_widget_sidebar sidebar_id=“sidebar_3″][/vc_column][/vc_row][vc_row full_width=“stretch_row_content“][vc_column width=“2/3″][vc_tta_accordion style=“modern“ color=“vista-blue“ active_section=“9″ collapsible_all=“true“][vc_tta_section i_icon_fontawesome=“fas fa-arrow-alt-circle-right“ add_icon=“true“ title=“1) News-Archiv 2020″ tab_id=“1584953202708-8014ff0c-bde1″][vc_column_text]

[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section i_icon_fontawesome=“fas fa-arrow-alt-circle-right“ add_icon=“true“ title=“2) Infos Belegschaft, Pendler, Liquidität, Hilfen, Portale der IHK, SAB, WiFö ERZ usw. (Update 04.06.2020)“ tab_id=“1584953203312-581cab59-1cde“][vc_column_text]

Über die Wirtschaftsförderung Erzgebirge:

WFE-Hotline zum Thema „Corona-Krise“: Tel. 03733 / 145 – 110

 

ii.Belegschaft / Kurzarbeit / Pendler (Aktualisiert 21.04.2021)

 

iii.Liquidität / Steuerliche Maßnahmen / Beitragsentlastungen (Aktualisiert 21.04.2021.)

 

iv.Info-Portale „Corona“ der Kammern, Verbände, des Freistaates Sachsen und des Bundes (Aktualisiert 21.04.2021)

[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section i_icon_fontawesome=“fas fa-arrow-alt-circle-right“ add_icon=“true“ title=“3) Schutzschild für Unternehmen in Sachsen (Update 20.03.2020)“ tab_id=“1584953203092-39a62992-8d00″][vc_column_text]Update 20.03.2020 22 Uhr (Info Herr Dietrich, Mitglied d. Landtag Sachsen + des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit)

Für Beschäftigte und Kleinst- und Kleinunternehmen, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind, wird ein Schutzschild errichtet, der auf mehreren Säulen beruht:

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Achtung: ab 01.07.2020 Änderung: Impulsprogramm

Kurzarbeitergeld flexibilisieren
Deutschland hat ein starkes System der sozialen Sicherung. Die damit verbundenen automatischen Stabilisatoren stützen die Konjunktur. Die Bundesregierung wird diese Stabilisatoren voll wirken lassen. Unsicherheit und kurzfristige Störungen der Handelsströme sollen nicht dazu führen, dass Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verlieren. Dabei kann die Bundesregierung auf bewährte Instrumente zurückgreifen. Bis Anfang April wird die Kurzarbeiterregelung zielgerichtet angepasst. Dabei werden erleichterte Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld eingeführt:

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Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen (Finanzamt)
Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Insgesamt wird den Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Mil-liardenhöhe gewährt. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit den Ländern darüber hat das Bundesministerium der Finanzen eingeleitet.

Im Einzelnen:
a. Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.
b. Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.
c. Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.
d. Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen in entsprechender Art und Weise entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das bei seiner Zuständigkeit für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer entsprechend verfahren wird.

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Steuerliche Begünstigungen
Das Staatsministerium der Finanzen hat erlassen, das ab sofort zinslose Steuerstundungen sowie die Anpassung von Steuervorauszahlungen möglich sind. Von Vollstreckungsmaßnahmen soll in diesen Fällen vorübergehend abgesehen werden. Betroffene können sich mit einem formlosen Antrag direkt an ihr zuständiges Finanzamt wenden. Die Regelungen gelten bis 31. Dezember 2020 und werden in Sachsen auch auf Landessteuern angewendet.
Zur Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen kann das Finanzamt auf Antrag den Gewerbesteuermessbetrag mindern. Stundungs- und Erlassanträge für die Gewerbesteuer sind an die jeweiligen Gemeinden zu richten. Auch für den Erlass oder die Stundung der Grundsteuer sind die Gemeinden zuständig.
Weiterführende Informationen zu allen Fragen zum Thema Coronavirus unter https://www.coronavirus.sachsen.de

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Soforthilfemaßnahmen der Bundesebene
Bundesregierung plant in der Coronakrise ein Hilfspaket von über 40 Milliarden Euro für Solo-Selbstständige und andere Kleinstfirmen. Ein Paket von 10 Milliarden Euro als direkte Zuschüsse an notleidende Ein-Mann-Betriebe und Kleinstunternehmen vergeben werden, der Rest von 30 Milliarden Euro als Darlehen. Hierfür wird ein Sondervermögen des Bundes geschaffen, dass Geldmittel billig leihen und entsprechend günstig an Betroffene weitergeben kann.

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Insolvenzantragspflicht soll bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden
Um zu vermeiden, dass betroffene Unternehmen allein deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil die Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Hilfen bzw. Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen in der außergewöhnlichen aktuellen Lage nicht innerhalb der dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht abgeschlossen werden können, soll daher durch eine gesetzliche Regelung für einen Zeitraum bis zum 30.09.2020 die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt werden. Voraussetzung für die Aussetzung soll sein, dass der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruht und dass aufgrund einer Beantragung öffentlicher Hilfen bzw. ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen eines Antragspflichtigen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen. Darüber hinaus soll eine Verordnungsermächtigung für das BMJV für eine Verlängerung der Maßnahme höchstens bis zum 31.03.2021 vorgeschlagen werden.

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Soforthilfemaßnahmen auf Landesebene (Achtung: ab 01.07.2020 Änderung: Impulsprogramm)
Wer ist antragsberechtigt?

Unter welchen Voraussetzungen kann die Zuwendung gewährt werden?

In welcher Höhe kann ich das Darlehen erhalten?

Wo finde ich die Antragsformulare und bei wem kann ich den Antrag auf das Sachsen-Darlehen stellen?

Wann und wie hat die Rückzahlung zu erfolgen?

Ich nehme bereits andere Entschädigungsleistungen in Anspruch, habe ich dennoch einen Anspruch auf das Soforthilfe-Darlehen?

Hotlines für Fragen auf Landesebene:

Coronavirus – Informationen für Unternehmen

 

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Pressemitteilung 20.03.2020:

Wirtschaftsminister Martin Dulig stellt vor: »Sachsen hilft sofort« – Soforthilfe-Darlehen für sächsische Kleinstunternehmen und Freiberufler ab Montag

Das von Wirtschaftsminister Martin Dulig angekündigte Soforthilfe-Darlehen zur Unterstützung von Einzelunternehmern (Solo-Selbstständigen), Kleinstunternehmen und Freiberuflern in Sachsen, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind, wurde heute vom Kabinett beschlossen. Die Antragstellung kann ab kommender Woche bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) erfolgen. Zuwendungsempfänger sind Solo-Selbständige sowie Unternehmen im Freistaat Sachsen, deren Jahresumsatz eine Million Euro nicht übersteigt.

Mit dem Sofort-Darlehen stellt der Freistaat ein zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfedarlehen von bis zu 50.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro, mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren zur Verfügung. Das sogenannte Staatsdarlehen wird für die ersten drei Jahre tilgungsfrei zur Verfügung gestellt. Vorteil des Staatsdarlehens ist, dass die Bewilligung ohne Hausbank funktioniert und das Darlehen somit schnell und flexibel gegeben werden kann.

»Wir haben ein Programm für alle Kleinstunternehmen, Solo-Selbständigen sowie Freiberufler aufgelegt, egal ob aus dem Kreativwirtschafts- oder Dienstleistungsbereich, die bisher durchs Raster der Unterstützungsangebote fallen. Es geht darum, Verdienst- und Umsatzausfälle der nächsten Wochen abzufangen und einen Ausgleich zu finden. Wir werden denjenigen, die unverschuldet in Not geraten sind, schnell helfen und sie nicht vor neue finanzielle Probleme stellen. Mit Ablauf der drei tilgungsfreien Jahre werden wir genau hinschauen und entscheiden, ob das ausgebliebene Geschäft nachgeholt werden konnte und die wirtschaftliche Situation so ist, dass das Darlehen tatsächlich auch zurückgezahlt werden kann. Gerade Solo-Selbständige und Freiberufler, die es nicht schaffen, ihre jetzt ausgefallenen Geschäfte nachzuholen, können sich sicher sein, dass das Soforthilfe-Darlehen keine neue Last für sie wird«, so Dulig. Die Forderung kann dann auch ganz oder zum Teil erlassen werden, wenn sich der Schuldner in einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage befindet und eine Existenzgefährdung zu befürchten ist.

Am Montag soll das Programm starten. Die Kolleginnen und Kollegen der SAB sind vorbereitet, dennoch bitten wir um Verständnis und Geduld, da wir von einer hohen Nachfrage ausgehen.«

[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section i_icon_fontawesome=“fas fa-arrow-alt-circle-right“ add_icon=“true“ title=“4) Corona-Infos für den Alltag“ tab_id=“1584953202905-d5ca990d-0ab1″][vc_column_text]

Was du zum Virus und dem Umgang damit wissen musst (von Materplan.com)

Hier der Link zum Youtube-Info-Video: https://www.youtube.com/watch?v=8u1K5XdqM30

Inhalt:
Was ist eigentlich das Coronavirus? – 00:37
Wie äußert sich dieses Virus? – 2:49
Für wen ist das neuartige Coronavirus gefährlich? – 3:17
Wie schütze ich mich am besten vor einer Infektion? – 3:50
Wie kann die Ausbreitung verlangsamt bzw. verhindert werden? – 6:41
Kann ich mich über Gegenstände anstecken? – 7:26
Darf ich zu Hause bleiben, um der Ansteckungsgefahr auf der Arbeit zu entgehen? – 8:39
Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich befürchte, mich mit dem neuartigen Coronavirus infiziert zu haben oder wenn ich aus einem Risikogebiet komme? – 9:24
Muss ich meinen Arbeitgeber informieren, wenn ich Symptome zeige? – 10:52
Darf mein Arbeitgeber mich nach Hause schicken, wenn eine Ansteckung vermutet wird? – 11:43
Darf ich zu Hause bleiben, wenn die Kindertagesstätten schließen? – 12:33
Muss ich den angeordneten Schutzmaßnahmen meines Unternehmens Folge leisten? – 13:32

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Kostenlose Extras: Die 10 wichtigsten Hygienetipps – http://bit.ly/2TPp3ZU
Richtig Hände waschen schützt! – http://bit.ly/2TRnE4X

 

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Fakten zum neuartigen Coronavirus SARS CoV 2 der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Link zu den Fakten hier: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

 

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Live-Stream COVID-19

Link hier https://twitter.com/i/events/1235661905152245761
Diese Seite bietet aktuelle Neuigkeiten in Echtzeit zur Covid-19 Situation aus vertrauenswürdigen und offiziellen Quellen.

 

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Zahlen zu Corona in Deutschland

Statistik: Robert-Koch-Institut Infektionen in den Bundesländern pro 100.000 Einwohner in Deutschland
Link hier: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_0/

Statistik weltweit an der at Johns Hopkins University (JHU) am Center for Systems Science and Engineering (CSSE)
Link hier https://www.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/bda7594740fd40299423467b48e9ecf6

 

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Homeoffice für Anfänger und Fortgeschrittene (Quelle: PaX AG)

Bei PaX sitzen jede Menge Kolleginnen und Kollegen im Heimbüro, dem sogenannten Homeoffice. Für viele ist die Situation zwar nicht ungewöhnlich, aber kaum jemand hat bislang über so einen langen Zeitraum von daheim gearbeitet. Ist die Situation bei Ihnen ähnlich? Haben auch Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vielleicht erstmals den Arbeitsplatz am heimischen Schreibtisch aufgeschlagen haben? Die Personalabteilung von PaX hat eine Reihe von Tipps zusammengestellt, die den Start ins Homeoffice erleichtern können.

  1. Sollte es die räumliche Aufteilung bei Ihnen zu Hause ermöglichen, sollten Sie ein eigenes Büro als Homeoffice einrichten und nutzen. Das macht die Trennung zwischen Privatleben und Arbeit leichter und ermöglicht Ihnen eine bessere Konzentration. Sollte es keinen eigenen Raum geben, empfiehlt sich zumindest eine fest eingerichtete Arbeitsecke, die zum Ende des Arbeitstages nicht weggeräumt werden muss. Bitte achten Sie auf einen bequemen Stuhl, wenn kein Schreibtischstuhl vorhanden ist, und eine möglichst ergonomische Sitzhaltung. Die meisten von uns arbeiten in diesen Wochen wahrscheinlich am Laptop, welcher die richtige Ergonomie einschränkt. Richten Sie sich so gut es geht ein und machen Sie kurze Pausen, in denen Sie aufstehen und sich bewegen. Vielleicht haben Sie auch einen geeigneten Ort, an dem Sie z.B. die Fachliteratur im Stehen lesen können.
  2. Wer sich schwertut, kann versuchen, Rituale aus dem Arbeitsalltag fortzuführen. Auf die morgendliche Routine sollte man nicht verzichten – eben keine Mails im Schlafanzug beantworten, sondern duschen, frühstücken und sich so verhalten, als würde man ins Büro gehen. Außerdem sollte man private Dinge vom Arbeitsplatz verbannen, die Konzentration fällt dann leichter.
  3. Eine der größten Herausforderungen im Homeoffice sind die unzähligen Ablenkungen. Noch schnell was erledigen, schnell Staubsaugen oder die Wäsche aufhängen und schon sind die ersten Stunden rum. Suchen Sie sich einen Arbeitsplatz, wo Sie eine Tür schließen können und so den Ruf der Wäsche nicht mehr hören. Stellen Sie sich vielleicht einen Timer für eine halbe Stunde, in der Sie die Aufgabe konzentriert bearbeiten, bevor Sie sich den nächsten Kaffee holen oder nach den eingegangenen E-Mails schauen.
  4. Im Homeoffice muss der Austausch mit Kollegen nicht zum Erliegen kommen. Digitalisierung und moderne Technik machen es Ihnen leicht, die Kommunikation aufrecht zu erhalten. Schalten Sie sich per Video- oder Telefonkonferenz zu Meetings zu, vereinbaren Sie Zeiten für Telefonate oder arbeiten Sie gemeinsam an einem Online-Dokument. Wichtig für das Homeoffice sind auch die informellen Gespräche zwischen Kollegen. Arbeitet man nur alleine zu Hause und hat auch keinen regelmäßigen virtuellen Austausch, könnte das zu sozialer Isolation führen. Dann sinkt die Produktivität, man fühlt sich einsam und verfällt leichter in depressive Stimmungen. Verabreden Sie sich doch zu einem virtuellen Kaffeetrinken! Diese Kontakte sind eine wichtige Ressource gegen Stress.
  5. Auch im Homeoffice sollten Sie feste Zeiten einführen, zu denen Sie Feierabend machen. Nur weil die Arbeit bei Ihnen zu Hause stattfindet, müssen Sie nicht den gesamten Tag damit verbringen. Wenn Sie im Büro um 16 Uhr Feierabend machen, sollten Sie dies auch im heimischen Büro beibehalten.

Homeoffice mit Kindern

Wer nicht gerade einen Teenager daheim hat, der sich über viel zusätzlichen Schlaf und Freizeit im eigenen Zimmer freut, wird seine Kinder jetzt viel häufiger zu sehen bekommen als im üblichen Alltag. Denn insbesondere Kleinkinder wünschen natürlich die Nähe der Eltern. Wollen Sie nicht ständig den Spagat machen zwischen provisorischem Büro und Kinderzimmer, dann richten Sie doch in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes auch ein kleines Homeoffice für die Kinder ein. An dem Tischchen mit Arbeitsutensilien wie Stiften, Papieren, Scheren, können die Kleinen dann Platz nehmen, basteln und so eine Zeitlang „arbeiten“ – genau wie die Großen.
Wenn Sie mit Partner daheim sind, wechseln Sie sich als erster Ansprechpartner für die Kinder ab. Wenn möglich machen Sie das auch räumlich deutlich: Wer im Esszimmer arbeitet, kann angesprochen werden. Wer im (provisorischen) Arbeitszimmer sitzt, bleibt ungestört. Um die Großeltern und andere ältere Menschen vor den Gefahren des Corona-Virus‘ zu schützen, sollten Sie auf deren Hilfe aktuell lieber verzichten.
Wir haben Ihnen noch ein paar Links für kostenlose digitale Angebote herausgesucht, falls Sie Kinder im noch nicht schulpflichtigen Alter ohne zu erledigende Hausaufgaben haben:

[/vc_column_text][/vc_tta_section][/vc_tta_accordion][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_tta_accordion style=“modern“ color=“green“ active_section=“9″ no_fill=“true“ collapsible_all=“true“][vc_tta_section i_icon_fontawesome=“fas fa-arrow-alt-circle-right“ add_icon=“true“ title=“5) Vorlagen“ tab_id=“1584953151933-c0c2f2e8-29c0″][vc_column_text]Vorlage (Word – DOCX) Dienstliche Notwendigkeit für Mitarbeiter

 

Vorlage (PDF) für das Finanzamt
Damit kann der Antrag auf zinslose Stundung und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer) bzw. des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen gestellt werden.

Vorlage (PDF) SAB

Formular für Corona-Soforthilfe der SAB ist online verfügbar

[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section i_icon_fontawesome=“fas fa-arrow-alt-circle-right“ add_icon=“true“ title=“6) interne Maßnahmen – schon dran gedacht?“ tab_id=“1584953102332-13a07145-df45″][vc_column_text]Kommunikation mit Kunden

 

Überarbeite deine Werbung

Quelle: https://smallbusiness.withgoogle.com/news/resources-for-smbs-impacted-by-coronavirus/#!/

 

Online-Meetings / entfernter Zugriff (kleine Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section i_icon_fontawesome=“fas fa-arrow-alt-circle-right“ add_icon=“true“ title=“7) Corona-Soforthilfen Übersicht Sachsen“ tab_id=“1589276299077-c0664ab3-2706″][vc_column_text]

SAB: Coronavirus – Soforthilfe-Zuschuss Bund (30.03.)
Achtung: ab 01.07.2020 Änderung: Impulsprogramm

Ab sofort können kleine Unternehmen einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe in Sachsen, welche vom Ausbruch des Coronavirus wirtschaftlich betroffen sind, den Soforthilfe-Zuschuss Bund online beantragen.

Die elektronische Antragstellung ist direkt über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) möglich.

Für Fragen erreichen Sie uns unter der Hotline 0351 4910-1100 (SAB).

Aufgrund eines erhöhten Anrufaufkommens kommt es derzeit zu längeren Wartezeiten. Ihr Anliegen wird schnellstmöglich bearbeitet. Wir bitten um Ihr Verständnis.

(Stand 27.03.)
Achtung: ab 01.07.2020 Änderung: Impulsprogramm

Sächsische AufbauBank (SAB)

Antrag für die Corona-Soforthilfe Sachsens ausfüllen: So geht’s

Weitere Informationen

Bürgschaftsbank Sachsen

Quelle: https://www.fuer-gruender.de/blog/corona-soforthilfen-bundeslaender/[/vc_column_text][/vc_tta_section][/vc_tta_accordion][/vc_column][/vc_row]

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