Update 03.07.2020 #1:
Mehr als 60 Millionen Euro für Kultur und Tourismus: Auszahlung startet | Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages bestätigt Hilfspaket
Der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages hat am 24. Juni 2020 das vom Kabinett kürzlich beschlossene Hilfspaket für Kultur und Tourismus in Höhe von mehr als 60 Millionen Euro bestätigt. Mit diesen Mitteln will der Freistaat die besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Einrichtungen und Akteure in Kultur und Tourismus unterstützen.
Das Paket beinhaltet mehrere Einzelmaßnahmen für Kultur und Tourismus. Den größten Baustein bildet ein umfassendes Paket für freie Träger aus dem Bereich Kunst und Kultur, die bislang zu wenig oder gar nicht auf Hilfsprogramme zugreifen konnten. Allein 30 Millionen Euro sind unter anderem für freie Theater, Festivals und kulturelle Vereine vorgesehen. Der Zuschuss beträgt bis zu 10.000 Euro, bei Nachweis eines höheren Liquiditätsbedarfes können bis zu 50.000 Euro ausgereicht werden. Anträge für diese Förderung können ab dem 29. Juni 2020 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden. Informationen dazu gibt es unter www.sab.sachsen.de.
Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen erhält 7 Millionen Euro. Davon fließen 5 Millionen in das Stipendien-Programm »Denkzeit«. Das Programm unterstützt freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit einem Stipendium in Höhe von 2.000 Euro und war Ende April an den Start gegangen. Bis Ende Mai wurden knapp 1.900 Anträge eingereicht, von denen bisher knapp 1.000 bewilligt werden konnten. Durch die Aufstockung können nun weitere Bewerbungen für die Förderung berücksichtigt werden. Ab Mitte Juli wird das Antragsverfahren zudem für neue Bewerbungen geöffnet.
Weitere 750.000 Euro fließen in den Kleinprojektefonds der Kulturstiftung. Der Fonds fördert kleinere Kunst- und Kulturprojekte mit Fördersummen von 500 bis 5.000 Euro. Er richtet sich vorrangig an Initiativen in den ländlichen Regionen Sachsens und soll in der gegenwärtigen Situation vor allem dabei unterstützen, das kulturelle Leben vor Ort wieder anzukurbeln. Anträge können voraussichtlich ab Anfang Juli bei der Kulturstiftung eingereicht werden.
Zur vollständigen Pressemitteilung
Update 03.07.2020 #2:
Fünf Millionen Euro Corona-Hilfe für ehrenamtliche Initiativen | Bundesministerin Julia Klöckner legt Soforthilfeprogramm zur Unterstützung auf – viele Initiativen müssen ihre Arbeit aufgrund der Pandemie anpassen – Bewerbungsstart bereits erfolgt
Mit dem BULE-Sonderprogramm „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern.“ unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Initiativen im ländlichen Raum, die Angehörige besonders schutzbedürftiger Gruppen aufgrund der COVID-19-Pandemie versorgen.
Gefördert werden pandemiebedingte Mehrbelastungen von ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfen und Nahversorgungsinitiativen. Beispielsweise können finanzielle Zuschüsse für zusätzliche Transportleistungen und andere Mobilitätsaufwendungen sowie zur Verbesserung der digitalen Ausstattung beantragt werden.
Ab sofort bis zum 12. Juli 2020 können geeignete Organisationen ihre Interessenbekundung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen, diese ist Voraussetzung für eine eventuelle Förderung. Die Interessenbekundung muss Eckdaten zur Initiative, deren Tätigkeitsbereich und den geplanten Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt werden soll enthalten.
Wer kann sich bewerben?
- eingetragene Vereine (e. V.)
- gemeinnützige GmbHs (gGmbH)
- öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
- als gemeinnützig anerkannte Stiftungen des bürgerlichen Rechts
- genossenschaftlich organisierte Dorfläden und Dorfgaststätten
Was wird gefördert?
- Neuanschaffungen und Beauftragungen für Maßnahmen, die dem Schutz der Gesundheit von Mitgliedern und deren Kontaktpersonen dienen
- Neuanschaffungen, Beauftragungen und Fahrtkostenerstattungen für Maßnahmen, die Transportleistungen zur Sicherstellung der Nahversorgung, insbesondere mit Lebensmitteln, sowie Mobilitätsaufwendungen auf Seiten der Mitglieder der Initiativen betreffen
- Neuanschaffungen und Beauftragungen für Maßnahmen, die die Zusammenarbeit von Mitgliedern der Initiative untereinander und mit Kontaktpersonen mit Hilfe einer digitalen Ausstattung der Initiative verbessern
Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung in Form einer Vollfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Update 14.05.2020:
Die Fachstelle Ehrenamt hat für Vereine und andere ehrenamtliche Institutionen einen Leitfaden (FAQ’s) erstellt, der behilflich sein soll, Fragen die auf Grund der aktuellen Situation im Zuge der Corona-Pandemie auftreten könnten, bestmöglich zu beantworten.
Hinweis: Die FAQ’s und die damit verbundenen rechtlichen Einschätzungen erfolgen allgemein und unter Vorbehalt, um eine erste Orientierung zu geben. Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Aussagen eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen können. Insbesondere vertragliche Beziehungen sind oftmals individuell ausgestaltet und bedürfen einer Einzelfallprüfung.
Zudem unterliegen die Inhalte aufgrund sich schnell ändernder rechtlicher Rahmenbedingungen einer hohen Dynamik. Die Fachstelle Ehrenamt bemüht sich darum, die Inhalte fortlaufend zu bearbeiten und auf dem aktuellen Stand zu halten. Dennoch kann es sein, dass Inhalte unvollständig oder veraltet sind. Der Leitfaden ist außerdem unter:
https://www.erzgebirgskreis.de/de/aktuelles/fachstelle-ehrenamt/ zu finden.
Denkt auch mit daran, dass ihr euch in unserem Vereins-Verzeichnis kostenlos eintragen könnt: https://gewerbeverein-schoenheide.de/?page_id=1470
Auch die Vereins-Mitgliedschaft bei uns im Gewerbeverein ist kostenfrei möglich. Damit können wir gemeinsam an einem Strang ziehen. Wir würden uns darüber sehr freuen!
Die Gemeinde Schönheide arbeitet weiter daran, auch von ihrer Seite das Vereinsleben wieder zu beleben. So wird in Kürze die Halle der Schule Schönheide wieder im Rahmen der Möglichkeiten zu nutzen sein, ebenso gibt es schon Konzepte für den Sportplatz.
Viele Vereine nutzen auch die Möglichkeit des Trainings unter freiem Himmel, wo es die Vereinstätigkeit eben zulässt.
Vom 10.042020:
Glück Auf, liebe Vorsitzende der Schönheider Vereine,
um diese Zeit herum ist für viele unserer Vereine ein Hoch-Zeit für Veranstaltungen. Das ist heuer leider nicht möglich. Um trotz der aktuellen Corona-Pandemie den Gemeinschaftssinn nicht zu verlieren und uns miteinander durch diese schwierige Zeit zu helfen, bieten wir nachfolgend einen Informations-Service an.
Dabei sind Unterstützungsmaßnahmen der verschiedensten Art für Vereine aufgelistet.
Update 2020-04-23: Förderung für (Sport-)Vereine zum Nachlesen hier herunterladen
Auf die Schnelle für eilige Leser (Danke an Matthias für die Zusammenfassung):
1. Fördermittel des Bundes ausgereicht durch die Sächsische Aufbaubank
- Voraussetzung: wirtschaftliche Schieflage durch die Corona Krise
- Verein längere Zeit in Sachsen eingeschrieben
- Registriernummer bei der SAB (läßt sich Online beantragen)
- Formular mit Verwendungsnachweisführung auf Anweisung
- Rechtsform e.V.
- Programm: Billigkeitsleistung nach dem Programm Soforthilfe Zuschuss Bund
- Querverweis zu SAB-Infos auf unserer Firmenseite für Corona hier
2. Soforthilfe-Darlehn Corona Krise Land Sachsen
- Voraussetzung: wirtschaftliche Schieflage durch die Corona Krise
- Verein längere Zeit in Sachsen eingeschrieben
- Online Beantragung aber unterschriebener Ausdruck an die SAB
- Verwendung der Mittel klar vorgeschrieben
- Rechtsform e.V.
- gültiger Jahresabschluss 2018 oder 2019
- Schätzung der Schieflage (%-ualer Anteil)
- verhältnismäßig schwieriges Antragsformular mit vielen zu erbringenden Anlagen
- Bedingungen: Darlehn über 3 Jahre rückzahlungsfrei und zinsfrei, danach Entscheidung ob Rückzahlung erfolgen muss oder nicht
- Darlehn bis 50.000,00 €, in begründeten Fällen höher
- e.V. als Rechtsform ist nicht in die Liste eingearbeitet, aber nach Richtlinie zur Förderung zugelassen.
- Programm: Soforthilfe-Darlehn Corona Krise Land Sachsen
- Querverweis zu SAB-Infos auf unserer Firmenseite für Corona hier
3. #wirsindschoenheide auf unserer website
- Vereine können sich bei uns als Unterstützung kostenlos eintragen und über den Verein informieren
- Link zum Verzeichnis hier
- Link zum Eintrag hier
4. Mitglied im Gewerbeverein ohne Beitrag
- Vereine können Mitglied im Gewerbeverein werden, dabei werden keine Beiträge erhoben
- eMail hier schreiben
5. Pressemittilung 07.04.2020:
- Freistaat unterstützt Vereine und Institutionen in den Bereichen Soziales, Sport, Kultur, Umwelt und Landwirtschaft
- Kabinett beschließt Schutzschirm im Volumen von rund 55 Millionen Euro
- Dresden (7. April 2020) – Von den Folgen der Corona-Pandemie sind im Freistaat zahlreiche Institutionen, Vereine und Verbände betroffen, die für den Zusammenhalt und das gesellschaftliche Leben eine wichtige Rolle spielen. Das Kabinett hat am Dienstag daher ein weiteres Maßnahmenpaket insbesondere für die Bereiche Soziales, Kultur und Sport sowie Umwelt und Landwirtschaft beschlossen, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern. Es hat ein Volumen von rund 55 Millionen Euro. Der Maßnahmenplan richtet sich vorrangig an Vereine und Privatpersonen, die nicht auf die Unterstützung durch Bundes- oder Landeshilfen sowie kommunaler Träger zurückgreifen können. Mit dem Unterstützungsprogramm sollen noch bestehende Lücken in Sachsen geschlossen werden.
- »Wir wollen mit diesem Schutzschirm erreichen, dass auch Sportvereine und Behindertenwerkstätten durch diese Krise kommen und dass nicht-kommunale Musikschulen oder auch unsere Jugendherbergen und Schullandheime eine Perspektive haben. Es ist wichtig, dass wir zusammenstehen und den Mut nicht verlieren. Darum haben wir uns heute auf kurzfristige Unterstützung in diesen für unsere Gesellschaft wichtigen Bereichen verständigt«, sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer.
- Vorgesehen sind kurzfristige Hilfen in Höhe von bis zu 4 Millionen Euro für die Beschäftigten, die normalerweise in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen tätig sind. Die Arbeit in diesen Werkstätten muss derzeit ruhen, die Zahlung von Kurzarbeitergeld ist nicht möglich. Auch Sportvereine müssen auf verschiedene Einnahmen wie die Vermietung von Wettkampfflächen oder die Ausrichtung von Wettkämpfen verzichten. Vereine, die durch entstehende Einnahmeverluste in Existenznot geraten, sollen mit Zuschüssen von bis zu 10.000 EUR unterstützt werden. Darüber hinaus werden sächsische Vereine einschließlich des Profisports und Träger von Sport- und Sportleiterschulen unterstützt, die mit wegbrechenden Einnahmen aus Ticketverkauf, Werbeeinnahmen und Lehrgängen konfrontiert sind. Insgesamt belaufen sich die Hilfen für den Sportbereich auf bis zu 20 Millionen Euro.
- Für den Bereich Kunst und Kultur werden insgesamt bis zu 9,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, darunter für Finanzhilfen für nicht-kommunale Musikschulen sowie freie und private Anbieter von Musikunterricht. Für sächsische Kulturschaffende sollen Mikrostipendien eingeführt werden, die digitale Aspekte der Kulturarbeit wie E-Publikationen, digitale Ausstellungen, Musik- und Theateraufführungen oder Lesungen fördern. Im Rahmen unserer Standortkampagne werden die digitalen Kanäle und Plattformen von »So geht sächsisch.« für Künstler und Kreative aus Sachsen zur Verfügung gestellt und weiter ausgebaut. Hilfen sind auch für Weiterbildungsträger geplant, die nach dem Wegfall von Kursen um ihre Existenz bangen müssen. Betroffen sind auch die Volkshochschulen. Dafür sind bis zu 6 Millionen Euro eingeplant. Kinder- und Jugendübernachtungsstätten sowie Familienbildungsstätten geraten aufgrund von Stornierungen von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, Klassenfahrten, Trainings- und Probenlagern sowie Rüstzeiten in Liquiditätsprobleme. Um diese Einrichtungen gegen existenzielle wirtschaftliche Probleme abzusichern, wurden Soforthilfen beschlossen. Dafür sind Zuschüsse von insgesamt 5 Mio. Euro vorgesehen, um eine dauerhafte Schließung zu verhindern und die Einrichtungen zu erhalten.
- Unterstützung erhalten auch die sächsischen Studentenwerke. Die Verpflegungseinrichtungen erhalten Zuschüssen von bis zu 2,3 Millionen Euro, für Mietausfälle in den Studentenheimen sind es bis zu 2,2 Millionen Euro. Ausgeglichen werden sollen zudem Mehrbelastungen der Universitätsklinika. Die bundesweiten Ausgleichzahlungen werden der deutlich höheren Belastung der Kliniken nicht gerecht. Die Kliniken sollen deshalb Ausgleichszahlungen für die Mehrbelastungen von maximal 3,6 Millionen Euro erhalten. Vorgesehen sind zudem Hilfen in Höhe von bis zu 1,5 Millionen Euro zur Abfederung von Härtefällen bei Institutionen im Umwelt- und Landwirtschaftsbereich, die durch abgesagte Veranstaltungen, Bildungsarbeit oder ausgefallene Frühjahrspflanzungen Einnahmeverluste erleiden. Nicht zuletzt sollen auch die Kapazitäten der Frauen- und Männerschutzeinrichtungen erweitert und die Angebote zum Schutz vor häuslicher Gewalt, Gewaltprävention und Antidiskriminierung ausgebaut werden. Dafür stehen bis zu 540.000 Euro zur Verfügung. Die jeweils verantwortlichen Ressorts sind damit beauftragt worden, die verschiedenen Maßnahmen zügig umzusetzen. Die für die Maßnahmen erforderlichen Mittel bedürfen noch der Entscheidung des Sächsischen Landtages.
- Diese Medieninformation online aufrufen: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235438
- Rückfragen an Regierungssprecher Ralph Schreiber: mailto:presse@sk.sachsen.de